- Hubkraft: 10 kg
- Hubhöhe: 9,4 m
- Hubgeschwindigkeit: 5–30 cm/s
- Mindestlast: 2,5 kg
Besonderheit gegenüber der normalen Winch 10: Strom UND DMX-Daten laufen direkt über das Hubseil (Kevlar-verstärktes Spezialkabel, 2 Adern Power + 2 Adern Daten, bis 1150 W) – dadurch kein separates Stromkabel zum gehobenen Objekt nötig, z. B. praktisch für bewegte Leuchtmittel direkt am Seil.
- Durchschleifanschluss: Neutrik speakON NL4MP (Eingang), freies Kabelende (Ausgang) – Power 5A/240VAC, Signal 1A/48V
- Steuerung: DMX 512, 7 Kanäle, 5-pol XLR (F/M)
- Stromanschluss: 115/230 VAC, 120 W – Neutrik PowerCON TRUE1
- Einschaltdauer: 30 % bei Dauerlauf > 10 min
- Befestigung: 2× Slim Eye Coupler, 42–52 mm
- Anschlagpunkt Last: 8 mm Karabinerhaken
- Geräuschemission: ≈ 50 dB @ 1 m
- Gewicht: 9,5 kg
- Abmessungen: 395 × 148 × 246 mm
Lieferumfang: Winch 10 Cable, 2× Slim Coupler, PowerCON-Stecker, speakON-Stecker fürs Hubkabel, Karabinerhaken, Bedienungsanleitung.
Die Wahlberg Winch 10 Cable ist eine kraftbetriebene Punktzugwinde für Bühnenrequisiten und elektrische Verbraucher (z. B. Leuchtmittel) bis max. 10 kg, bei der Strom- und DMX-Signal über das Hubkabel selbst übertragen werden. Sie verfügt über ein selbsthemmendes Getriebe, jedoch über keine zweite, unabhängig wirkende Sicherung gegen Herabfallen (z. B. zweites Tragkabel oder Fangvorrichtung) im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 17.
Einsatzbereich Die Winde darf ausschließlich auf Bühnen-, Szenen- oder sonstigen Arbeitsflächen eingesetzt werden, bei denen der Aufenthalt von Personen im Bewegungs- und Absturzbereich durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen werden kann. Ein Einsatz oberhalb von Publikums- oder Zuschauerbereichen ist mit diesem Gerät in der Standardausführung nicht zulässig, da hierfür eine technisch redundante Absturzsicherung erforderlich ist, die diese Winde nicht bietet. Das gilt insbesondere, da die Winch 10 Cable häufig zum Heben elektrischer Geräte eingesetzt wird und damit auch die verschärfte Anforderung aus § 7 Abs. 6 DGUV V17 an ortsveränderliche Beleuchtungs- und Bildgeräte relevant werden kann.
Pflichten des Mieters/Betreibers Der Mieter/Betreiber ist verpflichtet, vor Einsatz eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach § 20 DGUV Vorschrift 17 zu erstellen und geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen, insbesondere:
- Absperrung/Sperrzone im Bewegungsbereich während des Betriebs (§ 19 DGUV V17)
- Unterweisung aller beteiligten Personen (§ 17 DGUV V17)
- Freigabe der Fläche durch eine verantwortliche Aufsichtsperson vor jeder Bewegung (§ 15 Abs. 3 DGUV V17)
- Sichtprüfung von Hubkabel, Anschlagpunkten und Aufhängung vor jedem Einsatz
- Bei Anschluss elektrischer Verbraucher: zusätzliche Prüfung der elektrischen Sicherheit nach § 27 DGUV V17
Not-Aus Die Winde selbst verfügt über keinen separaten Not-Halt-Taster. Eine geeignete Not-Aus-Lösung findet sich in unserem Verleih für Lasergeräte.
Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigenverantwortliche Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und ggf. die Abnahme durch einen nach § 36 DGUV Vorschrift 17 ermächtigten Sachverständigen bei entsprechendem Einsatzszenario.